Schlichten statt Richten: Das Schiedsamt berichtet
Die Zuständigkeit des Schiedsamts richtet sich immer nach dem Wohnort des Antraggegners.
Ich bin zuständig für Bornum – Mühlenberg – Ricklingen – Wettbergen.
Wenn Sie in diesem Bezirk wohnen und der Antragsgegner auch, dann ist die Zuständigkeit gegeben, wohnt der Antragsgegner z. B. im Hannover Mitte, Döhren oder Linden, dann übernimmt eine andere Schiedsperson die Schlichtungsaufgabe.
Obligatorische Streitschlichtung
Bei bestimmten Streitigkeiten ist die Erhebung einer Klage vor dem Amtsgericht erst zulässig, nachdem vor einem Schiedsamt die Parteien versucht haben, zu einer einvernehmlichen Einigung zu kommen. Beim Scheitern einer Schlichtung wird eine Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch ausgestellt und wird mit der Klage eingereicht.
Die obligatorische Streitschlichtung findet statt in Streitigkeiten z.B. über Ansprüche
- Überhang von Büschen, Bäumen
- Grenzbäume - Zäune
- Hinüberfall z.B. Obst , Blätter
- Geräusche/Lärm
- Tierhaltung
- Gerüche
- Probleme mit Handwerkern
- Verletzung der persönlichen Ehre
- Geldforderung
Wenn Sie Fragen hierzu haben, rufen Sie an unter 2330674 oder besuchen Sie mich an jedem ersten Mittwoch im Monat im Kirchenladen Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 28 in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr. Rufen Sie vorher an, damit ich auf alle Fälle für Sie Zeit habe.
Ihre Schiedsfrau Anita Lohse
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