Schlichten statt Richten: Das Schiedsamt berichtet - bürgerrechtliche Streitigkeiten
Streitigkeiten entstehen durch Hundegebell, Kinderlärm, Ruhestörung, zu hohe Bäume und Büsche, Laubfall, Unstimmigkeiten mit Handwerkern und Probleme aus dem Mietverhältnis.
Streitigkeiten aus dem Nachbarschaftsrecht zählen zu den obligatorischen Verfahren des Schiedsamtes, d.h. vor dem Gang zum Gericht ist ein Schlichtungsverfahren vorgeschrieben.
Verhandelt werden können Ansprüche wegen
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen
- Nachbarschaftsrecht
- Hausordnung
Die meisten Anträge auf eine Schlichtungsverhandlung resultieren aus dem Nachbarschaftsrecht. Grundstücke mit Büschen und Bäumen bieten immer wieder Anlaß zu Streitigkeiten.
Zäune, die errichtet werden sollen, Grenzen die nicht eingehalten werden und Lärmbelästigung.
Wenn ein Gespräch mit dem Nachbarn nicht möglich ist – bevor die Fronten ganz verhärten, sollten wir gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Sie können mich jederzeit anrufen 233 06 74.
Jeden 1. Mittwoch im Monat bin ich auch in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr im Kirchladen Ricklingen Ricklinger Stadtweg 28.
Ihre Schiedsfrau Anita Lohse
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