Schlichten statt Richten - Das Schiedsamt berichtet
Ablauf eines Schlichtungsverfahren beim Schiedsamt
Anruf
Der Antragsteller (Geschädigte) ruft die Schiedsperson an. Diese klärt schon beim Anruf, ob die örtliche und sachliche Zuständigkeit vorliegt und vereinbart einen Termin zur Antragsaufnahme.
Antrag
Der Antragsteller kommt zur Schiedsperson und bespricht ausführlich das Problem. Die Schiedsperson erläutert das Schlichtungsverfahren und – wenn der Antragsteller eine Schlichtung wünscht – wird ein entsprechender Antrag ausgefüllt.
Ladung
Der Antragsteller sowie der Antragsgegner wird zur Schlichtungsverhandlung geladen. Der Ladung ist der Antrag auf Schlichtung mit dem zu verhandelnden Sachverhalt beigefügt. Die Ladungsfrist beträgt 14 Tage.
Schlichtungsverhandlung
Beide Parteien erscheinen und die Schiedsperson vermittelt zwischen den Parteien mit dem Ziel, dass eine für alle Beteiligten gangbare Einigung gefunden wird, die in einem Protokoll festgehalten wird.
Vereinbarung
Die Vereinbarung beim Schiedsamt ist rechtsverbindlich und ein Titel für 30 Jahre. Aus der Vereinbarung kann zwangsvollstreckt werden.
Die Kosten für eine Schlichtungsverhandlung bewegen sich zwischen 40 – 50 Euro.
Das Schlichtungsverfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Beide Parteien können je mit einem Beistand erscheinen (Rechtsanwalt oder eine Vertrauensperson). Ein Beistand wird zugelassen, hat jedoch nur das „Beistandsrecht“ kein Vertretungsrecht.
Es besteht eine Erscheinungspflicht für die geladenen Personen. Bei Nichterscheinen ohne hinreichende Entschuldigung wird ein Ordnungsgeld bis zu 50 Euro verhängt.
Es wird zwischen bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten und Strafsachen unterschieden. Hierüber berichte ich das nächste Mal.
Wenn Sie Näheres wissen möchten, oder einen Antrag stellen wollen, erreichen Sie mich unter der Telefonnummer 2330674 oder Sie kommen an jedem ersten Mittwoch im Monat in den Kirchenladen Ricklinger Stadtweg 28 zu einem persönlichen Gespräch.
Ihre Schiedsfrau Anita Lohse
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