Die wichtigsten Änderungen zur Punktereform
Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Verbindung mit einem neuen Bußgeldkatalog in Kraft. Punkte werden künftig nach dem Fahreignungsbewertungssystem vergeben.
Nachfolgend einige wichtige Änderungen:
Punkte für echte Verkehrsgefährdung
Während bisher eine Punkteskala von 1-7 zur Anwendung kam, werden Verstöße nach der Reform mit 1,2 oder 3 Punkten, abhängig von der Schwere des Tatvorwurfs bewertet.
Ohne passende Plakette in eine Umweltzone zu fahren (bisher 1 Punkt) oder Beleidigung im Straßenverkehr (bisher 5 Punkte) werden künftig nicht mehr mit Punkten geahndet
Löschen alter Punkte
Weil einige Verstöße künftig nicht mehr im Punktekonto vermerkt werden, können viele Autofahrer ihre alten Punkte auf einen Schlag loswerden. Die Löschung erfolgt nur, wenn bis zum 1. Mai kein neuer Punkt hinzukommt. Anderenfalls bleiben alle alten Punkte für die nächsten zwei Jahre auf dem Konto bestehen.
Eindeutigere Tilgungsfristen
- 1 Punkt = 2,5 Jahren
- 2 Punkte = 5 Jahren
- Punkte, die in Verbindung mit einer Straftat verhängt wurden = 10 Jahren
Alle Punkte, welche ab Mai eingetragen werden, werden unabhängig voneinander gelöscht.
Damit wird die ursprüngliche Regelung der Verlängerung der Tilgungsfrist mit jedem weiteren Punkt aufgegeben.
Das Punktesystem
Statt wie bisher 1 bis 7 Punkte pro Vergehen gibt es nur noch drei
Kategorien:
- 1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten.
- 2 Punkt und Fahrverbot für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten.
- 3 Punkt und vollständiger Führerscheinentzug für besonders schwere Straftaten.
Den Führerschein gibt es hier nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder. Stattdessen muss eine Neuerteilung beantragt werden.
Einige Beispiele
- 1 Punkt: Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21km/h, Vorfahrt missachten, telefonieren mit dem Handy.
- 2 Punkte: Verkehrsgefährdung unter Alkohol mit 0,5 bis 1,1 Promille, rote Ampel missachten, drängeln auf der Autobahn.
- 3 Punkte: Fahrerflucht, Verkehrsgefährdung unter Alkohol oder Drogen.
Bei Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte – abhängig davon ob ein Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet wird.
Obergrenze für die Fahrerlaubnis
- 1-3 Punkte = Vormerkung
- 4/5 Punkte = Ermahnung und letzte Möglichkeit, durch ein Fahreignungsseminar 1 Punkt abzubauen
- 6/7 Punkte= Verwarnung
- 8 Punkte oder mehr=Führerscheinentzug. Dieser muss neu beantragt werden. Die Behörden können dazu eine Fahrprüfung anordnen.
Kontakt:
Ursula Albrecht
Rechtsanwältin und Mediatorin
Staatlich anerkannte Gütestelle
Pfarrstraße 43
30459 Hannover/Ricklingen
Tel. (+49-511) 66 26 10
Fax (+49-511) 66 26 90
Zu allgemeinen rechtlichen Fragen bietet Rechtsanwältin Ursula Albrecht im Kirchenladen Ricklingen jeweils montags von 17 - 18 Uhr eine Anwaltssprechstunde an.
Quelle: RA Ursula Albrecht, Hannover-Ricklingen
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