Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht

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Die wichtigsten Änderungen zur Punktereform

Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Verbindung mit einem neuen Bußgeldkatalog in Kraft. Punkte werden künftig nach dem Fahreignungsbewertungssystem vergeben.

Nachfolgend einige wichtige Änderungen:

Punkte für echte Verkehrsgefährdung

Während bisher eine Punkteskala von 1-7 zur Anwendung kam, werden Verstöße nach der Reform mit 1,2 oder 3 Punkten, abhängig von der Schwere des Tatvorwurfs bewertet.

Ohne passende Plakette in eine Umweltzone zu fahren (bisher 1 Punkt) oder Beleidigung im Straßenverkehr (bisher 5 Punkte) werden künftig nicht mehr mit Punkten geahndet

Löschen alter Punkte

Weil einige Verstöße künftig nicht mehr im Punktekonto vermerkt werden, können viele Autofahrer ihre alten Punkte auf einen Schlag loswerden. Die Löschung erfolgt nur, wenn bis zum 1. Mai kein neuer Punkt hinzukommt. Anderenfalls bleiben alle alten Punkte für die nächsten zwei Jahre auf dem Konto bestehen.

Eindeutigere Tilgungsfristen

Alle Punkte, welche ab Mai eingetragen werden, werden unabhängig voneinander gelöscht.
Damit wird die ursprüngliche Regelung der Verlängerung der Tilgungsfrist mit jedem weiteren Punkt aufgegeben.

Das Punktesystem

Statt wie bisher 1 bis 7 Punkte pro Vergehen gibt es nur noch drei

Kategorien:

Den Führerschein gibt es hier nicht automatisch nach einer gewissen Zeit wieder. Stattdessen muss eine Neuerteilung beantragt werden.

Einige Beispiele

Bei Straftaten gibt es zwei oder drei Punkte – abhängig davon ob ein Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet wird.

Obergrenze für die Fahrerlaubnis

Kontakt:
Ursula Albrecht
Rechtsanwältin und Mediatorin
Staatlich anerkannte Gütestelle
Pfarrstraße 43
30459 Hannover/Ricklingen

Tel. (+49-511) 66 26 10
Fax (+49-511) 66 26 90

Zu allgemeinen rechtlichen Fragen bietet Rechtsanwältin Ursula Albrecht im Kirchenladen Ricklingen jeweils montags von 17 - 18 Uhr eine Anwaltssprechstunde an.

Quelle: RA Ursula Albrecht, Hannover-Ricklingen

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