Rechtsanwaltskanzlei Ursula Albrecht

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Rechtsanwältin Ursula Albrecht zum Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr

Mit dem 01.11.2013 ist das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1545) in Kraft getreten. Hiermit soll eine schnelle und kostenlose Möglichkeit zur Streitlösung erreicht werden. Sie können sich ab sofort an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden.

Die Verbraucher haben künftig bei Streitigkeiten mit Fluggesellschaften alle Flüge betreffend, die nach dem 01.11.2013 stattfanden, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, z. B. bei Gepäckverlust oder annullierten Flügen -nicht bei Pauschalreisen-. So sollen die bestehenden Rechte aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG Nr. 261/2004), welche erst 3 Jahre nach dem beeinträchtigten Flug verjähren, besser durchsetzbar werden.

Für alle Flüge vor dem 01.11.2013 gilt weiter, dass der Anspruch angemeldet und bei Nichtzahlung eingeklagt werden sollte.

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)

Zuständigkeit?

Die SÖP bietet ihre Dienstleistung unabhängig und neutral bundesweit für den öffentlichen Personenverkehr an. Sie ist Ansprechpartner für alle Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen.

Wann kann die Schlichtungsstelle angerufen werden?

Bevor Sie die SÖP um Vermittlung ersuchen, müssen Sie sich vorher schon um eine Einigung mit dem Unternehmen bemüht haben. Hat Ihnen der Konzern eine abschließende Antwort erteilt oder sich acht Wochen lang nicht gemeldet, kann die SÖP einschalten werden. Hierbei sind der SÖP Kopien aller Unterlagen der strittigen Reise sowie der gesamte Schriftverkehr zur Verfügung zu stellen.

Beachten Sie bitte:
Ein Schlichtungsverfahren gegen einen Pauschalreiseveranstalter ist nicht möglich, da sich die Forderungen der Reisenden immer gegen ein Verkehrsunternehmen richten müssen. Denkbar aber ist es, ein Schlichtungsverfahren etwa gegen ein Bus- oder Flugunternehmen anzustrengen, das im Rahmen einer Pauschalreise im Auftrag des Reiseveranstalters tätig war.

Kosten des Schlichtungsverfahrens?

Die Beschwerde des Reisenden ist kostenfrei. Die Kosten für das Schlichtungsverfahrens werden durch die Verkehrsunternehmen getragen.

Der Schlichterspruch ist nicht bindend.

Beide Seiten können den Vorschlag der Schlichter ablehnen. Bei Annahme der Empfehlung des Schlichters durch die Parteien des Verfahrens wird diese verbindlich. Zuvor kann in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens ein ordentliches Gericht angerufen werden, auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung.

Kontakt:
Ursula Albrecht
Rechtsanwältin und Mediatorin
Staatlich anerkannte Gütestelle
Pfarrstraße 43
30459 Hannover/Ricklingen

Tel. (+49-511) 66 26 10
Fax (+49-511) 66 26 90

Zu allgemeinen Fragen bietet Rechtsanwältin Ursula Albrecht im Kirchenladen Ricklingen jeweils montags von 17 - 18 Uhr eine Anwaltssprechstunde an.

Quelle: RA Ursula Albrecht, Hannover-Ricklingen

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