Schiedsamt Stadtbezirk Ricklingen

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Das Schiedsamt berichtet

Ein großes Ärgernis ist immer wieder der sogenannte Überhang von Büschen und Zweigen von Bäumen.

Wenn Ihnen beim Rasenmähen die Zweige von Nachbars Büschen ins Gesicht schlagen oder Sie Ihr Grundstück nicht mehr bepflanzen können, weil Nachbars Bäume so viel Schatten geben, dass Ihr Gemüse oder die Blumen eingehen und nicht mehr gedeihen, dann muss man darüber sprechen und gemeinsam eine Lösung finden. Bitte legen Sie nicht selbst Hand an um Abhilfe zu schaffen. Das ist nicht rechts. Sie müssen mit Ihrem Nachbarn sprechen oder, wenn das nicht möglich ist, die Hilfe des Schiedsamts in Anspruch nehmen.

Schwierig ist es, wenn es sich um Bäume handelt, die unter die Baumschutzsatzung fallen, die in Hannover Gültigkeit hat. Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm sind geschützt und dürfen grundsätzlich nicht entfernt, beschädigt oder in ihrer typischen Erscheinungsform wesentlich verändert werden.

Entfernung, Rückschnitte über normale fachgerechte Pflegeschnitte (kleinere Astentfernungen, Kronenrückschnitte von maximal 10-15 % ohne Höhenreduzierung) hinaus oder Beschädigungen wie z.B. schädigende Eingriffe in den Wurzelbereich, Kappungen oder einseitige Kronenentfernungen sind verboten und bedürfen einer Ausnahmegenehmigung, die vom Grundstückseigentümer zu beantragen ist.

Steigen Sie also nicht in Nachbars Baum, um selbst tätig zu werden. Hier paart sich Hausfriedenbruch mit Sachbeschädigung.
Ich konnte leider Gärtner erleben, die erzählten, die Höhen dürften um 20-25 % reduziert werden und haben fröhlich darauf los geschnitten. Angeblich war es eine Fachfirma.

Sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn oder mit mir und wir finden gemeinsam einen Weg

Sie erreichen mich unter Tel. 0511 - 2330674

Ihre Schiedsfrau Anita Lohse