Das Schiedsamt erinnert
Bevor Sie wegen eines Streites mit anderen Personen in Konflikt geraten und die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen, rufen Sie unverbindlich das Schiedsamt an. Wir können in einem Gespräch klären, ob das Schiedsamt zuständig ist und wie das Problem für alle Beteiligten am Besten gelöst wird.
Verhandelt werden können Ansprüche wegen
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Beseitigung wesentlicher Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch)
- Nachbarschaftsrecht
- Hausordnung
Bei kleineren Straftaten (sog. Antragsdelikte) muss vor der Privatklage immer eine gütliche Einigung versucht werden wie bei
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- leichte Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Wenn Sie geldliche Forderungen gegen eine Person haben, auch hier können wir helfen.
Ein beim Schiedsamt geschlossener Vergleich
- ist vollstreckbar
- unterbricht die Verjährung eines Anspruches
- spart Kosten
- eine außergerichtliche Schlichtung liegt bei ca. 40 Euro
Sie erreichen mich unter der Tel. Nr. 0511-233 06 74
Anita Lohse