Polizeimeldungen

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Mit gestohlenem Fahrrad unterwegs

Ein 15-jähriger Jugendlicher ist in der Montag Nacht (26. Juli 2004) gegen 01.45 Uhr an der Göttinger Chaussee mit einem gestohlenen Fahrrad angetroffen worden.
Eine Streifenwagenbesatzung wurde auf den jungen Mann aufmerksam, da er zusammen mit einer zweiten Person auf einem unbeleuchteten Fahrrad saß und die Göttinger Chaussee entlang fuhr.

Bei der Überprüfung der Rahmennummer stellte sich heraus, dass das Damenrad gestohlen wurde. Der 15-Jährige erklärte, dass er das Rad vor einigen Tagen am Schünemannplatz von einem ihm unbekannten Mann für 150 Euro erworben hätte.

Gegen den Jugendlichen wurde eine Anzeige wegen Hehlerei gefertigt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er seinen Eltern übergeben.

Marihuana sichergestellt

Montag Abend (26. Juli 2004) gegen 20.00 Uhr haben Beamte des Polizeikommissariates Ricklingen in einer Wohnung an der Stammestraße rund 70 Gramm Marihuana sichergestellt.

Eine Zeugin meldete der Polizei zunächst, dass ein Mann in der Wohnung unter ihr mit einer Pistole hantiere und bereits einen Schuss abgefeuerte habe. Als die Ermittler die Wohnung aufsuchten, trafen sie auf den 19-jährigen Sohn der Mieter und fünf weitere junge Männer im Alter zwischen 17 und 20 Jahren. Ein ebenfalls 19-jähriger Bekannter hatte vor sich auf dem Bett insgesamt 23 Tüten mit Marihuana verteilt. In einem offenen Tresor unter einem Stuhl wurden weitere leere Plastikbeutel gleicher Art sowie eine Feinwaage aufgefunden.

Die Waffe, eine Gaspistole, kam unter der Bettdecke zum Vorschein. Ein 18-Jähriger gab zu, die Pistole mitgebracht und geschossen zu haben, obwohl er nicht im Besitz eines sogenannten "Kleinen Waffenscheins" ist.

Noch während die Fahnder mit Durchsuchungsmaßnahmen beschäftigt waren, klingelte es an der Wohnungstür. Als ein Uniformierter öffnete, wollte der Besucher umgehend flüchten. Er konnte jedoch festgehalten werden. Der Verdächtige hatte zwei weitere Beutel mit Marihuana bei sich. In den ersten Befragungen stellte sich heraus, dass der Tresor und das Marihuana dem 19-jährigen Bekannten gehört und zur Aufbewahrung in der betreffenden Wohnung gelagert wurde.

Die Beschuldigten sind zum Teil wegen Eigentumsdelikten und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden sie entlassen.

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Hettwer/Nöthel 2004