Deichfest
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CDU Ricklingen informiert: Ricklinger Deichfest am 8./9. Februar 2003 in Gefahr?
Neue Behörde verbietet traditionellen Standort am Deich

Das 8. Ricklinger Deichfest soll am Sonntag den 9. Februar 2003 am traditionellen Standort hinter dem Deich (am Ende der Düsternstraße) stattfinden.

Wie in jedem Jahr hat die CDU Ricklingen den Antrag rechtzeitig beim Grünflächenamt der Stadt gestellt. Durch die Bildung der Region Hannover hat sich die Zuständigkeit geändert. Für Erlaubnisse in Landschaftsschutzgebieten ist jetzt die Verwaltung der Region Hannover zuständig. Diese Behörde verlangte, den Antrag in 13-facher (!) Ausfertigung einzureichen. Nach über dreimonatiger Bearbeitungsdauer ist jetzt der ablehnende Bescheid erlassen worden.

Der Vorsitzende der CDU Ricklingen, Klaus Dieter Scholz, äußerte sich dazu mit Entsetzen: „Das ist der Behördenklopfer des Jahres. Als die Stadt noch Genehmigungsbehörde war, wurde das Deichfest zuvor sieben Mal am gleichen Standort mit den üblichen Auflagen genehmigt. Die Rechtsgrundlage hat sich überhaupt nicht geändert, nur die Anschrift der Genehmigungsbehörde. Hier haben Leute entschieden, denen - aus welchen Gründen auch immer - das in der Ricklinger Bevölkerung beliebte Winterfest ein Dorn im Auge war.“
Das sehe man auch an der rechtlichen Begründung für die Ablehnung, so Scholz weiter. Da seien Vorschriften aus der Landschaftsschutzgebietverordnung „Obere Leine“ herangezogen worden, die gar nicht passten und zudem auch nicht vollständig seien. Im Ablehnungsbescheid werde u.a. ausgeführt, dass es durch das Deichfest zu einer verstärkten Verkehrsbelastung und zu wildem Parken kommen könne. Weiter heißt es, dass besonders geschützte nahe gelegene Biotope gestört würden. Wie hervorgeholt diese Ablehnungsgründe seien, zeige, so Scholz, mit wie wenig Kenntnis die Behörde über den beantragten Standort ausgestattet sei. Während des Deichfestes könne an diesem Standort gar keine Verkehrsbelastung und schon gar nicht eine „verstärkte“ stattfinden. Wo dort geparkt werden könne - wild oder auch nicht wild - sei überhaupt nicht nachvollziehbar; während des Festes könne gar kein Fahrzeug an diesem Standort parken. Auch sei die behauptete Störung von nahe gelegenen Biotopen völlig unerklärlich. Wenn dies zuträfe, müsse das auch für den Parkplatz hinter dem Deichtor und der Straße in das Gebiet gelten.
Scholz: „Wir wollen das traditionelle Deichfest erhalten und werden vor das Verwaltungsgericht ziehen.“

In der nächsten Ausgabe wird über den Stand der Angelegenheit berichtet und das Programm bekannt gegeben.
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Landschaftsschutzgebietes „Obere Leine“:
Die Ricklinger Masch
Text: CDU Ricklingen

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[Dieter Küßner -